CareLit Fachartikel

Keine Personalratsbeteiligung in der zweiten Leitungsebene

Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 12 · S. 470 bis 473

Dokument
180334
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 60
Seiten
470 bis 473
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen des Mitbestimmungsrechts nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kommt es für die Eingliederung allein auf die tatsächliche Beschäftigung und die damit verbundene Ausübung des Weisungsrechts durch den Gestellungsnehmer in Bezug auf Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage an.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG FRAU ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER PERSONALRAT VERGÜTUNG ES ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ZEIT HÖHE PRAXIS Die Personalvertretung Berlin