CareLit Fachartikel
Keine Personalratsbeteiligung in der zweiten Leitungsebene
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 12 · S. 470 bis 473
Dokument
180334
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen des Mitbestimmungsrechts nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kommt es für die Eingliederung allein auf die tatsächliche Beschäftigung und die damit verbundene Ausübung des Weisungsrechts durch den Gestellungsnehmer in Bezug auf Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage an.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
FRAU
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
VERGÜTUNG
ES
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
ZEIT
HÖHE
PRAXIS
Die Personalvertretung
Berlin