Zur Übergangsfähigkeit von Versorgungsverträgen
Ulrich, M.; Langhoff, N.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 12 · S. 70 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung sieht durchgehend statusbegründende Akte vor: Die Erbringung stationärer Krankenhausleistungen, stationärer und ambulanter Pflegeleistungen, häuslicher Krankenpflegeleistungen, stationärer Rehabilitationsleistungen sind vom Abschluss entsprechender - im Falle von Plankrankenhäusern: fingierter - Versorgungsverträge (vgl. § 72 SGB XI, § 111 SGB V, §§ 132, 132a SGB V) und die Erbringung vertragsärztlicher Leistungen durch Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren ist von der Zulassung oder Ermächtigung (§ 95 SGB V) abhängig im Rahme…