CareLit Fachartikel
Keine Abweichung vom EBM
Kliem, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 12 · S. 72
Dokument
180374
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gegenstand der sachlich-rechnerischen Berichtigung, gegen die sich das klagende Krankenhaus wendete, waren abgerechnete „Besuchsbereitschaftspauschalen“ nach den GOPen 95606 und 95607. Dabei handelte es sich nicht um GOPen aus dem EBM, sondern um GOPen, die von der beklagten KVB mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart worden sind. Anspruchsberechtigt waren nach dem Wortlaut des Vertrages nur Vertragsärzte und in den Dienstplan der KVB aufgenommene Nicht-Vertragsärzte und Krankenhäuser in Kooperation mit der KVB.
Schlagworte
EVIDENCE-BASED MEDICINE
KRANKENHAUS
WEITERBILDUNG
URTEIL
VERGÜTUNG
FORTBILDUNG
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
ES
NOTFALLBEHANDLUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach