CareLit Fachartikel

Keine Abweichung vom EBM

Kliem, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 12 · S. 72

Dokument
180374
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Kliem, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
72
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Gegenstand der sachlich-rechnerischen Berichtigung, gegen die sich das klagende Krankenhaus wendete, waren abgerechnete „Besuchsbereitschaftspauschalen“ nach den GOPen 95606 und 95607. Dabei handelte es sich nicht um GOPen aus dem EBM, sondern um GOPen, die von der beklagten KVB mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart worden sind. Anspruchsberechtigt waren nach dem Wortlaut des Vertrages nur Vertragsärzte und in den Dienstplan der KVB aufgenommene Nicht-Vertragsärzte und Krankenhäuser in Kooperation mit der KVB.

Schlagworte

EVIDENCE-BASED MEDICINE KRANKENHAUS WEITERBILDUNG URTEIL VERGÜTUNG FORTBILDUNG KRANKENHÄUSER PATIENTEN ES NOTFALLBEHANDLUNG KRANKENHAUSÄRZTE KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach