Neustart für die Mindestmengen
Gießelmann, K.; Beerheide, R.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 12 · S. 1849
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob die neuen Regelungen in der Praxis funktionieren, das scheinen Krankenkassenvertreter offenbar skeptisch zu sehen. „Der Beschluss des G-BA verbessert zumindest für bestehende Mindestmengen die Voraussetzungen, er ist aber noch keine Garantie für die Umsetzung““, warnt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes bei der Vorstellung eines Qualitätsreports. Bislang hat der G-BA Mindestmengen für sieben Leistungen festgelegt, darunter Leberund Nierentransplantationen, Eingriffe am Organsystem Ösophagus sowie der Pankreas, bei der Stammzellentransplantation, bei der Knie-TEP und bei Versorgung von…