Handlungsbedarf bei Landeplätzen an Krankenhäusern
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 12 · S. 1858 bis 1859
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das Inkrafttreten neuer luftfahrtrechtlicher Vorgaben der Europäischen Union hat es in der Vergangenheit mehrfach eine intensive öffentliche Debatte über mögliche Konsequenzen für die Luftrettung in Deutschland gegeben (1). Inzwischen sind die europäischen Vorgaben in nationales Recht überführt. Das hat zu umfassendem Handlungsbedarf für nahezu alle Krankenhäuser beziehungsweise Betreiber geführt, die eine Hubschrauberlandestelle unterhalten (2, 3). Andernfalls droht ab 2018 einer Vielzahl von Krankenhäusern, dass sie nicht oder nur noch teilweise durch die Luftrettung angeflogen werden können.