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Ein Vergütungsmodell zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Schellberg, K.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 549 bis 554

Dokument
180397
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Schellberg, K.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 97
Seiten
549 bis 554
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Selbstbestimmung und Teilhabe sind der Nenner, auf den sich die Leitziele der verschiedenen Träger der Behindertenhilfe - öffentliche Hand, Wohlfahrtspflege und privatgewerbliche Träger zurückführen lassen. Selbstbestimmung wird im Bundesteilhabegesetz (BTHG) durch ein Wunschund Wahlrecht (§ 8), individuelle Bedarfseinstufung (§118), Mitwirkung des Leistungsberechtigten am Gesamtplan (§117) sowie die stärker personenzentrierte Leistung (insbesondere §§ 76- 78) konkretisiert.

Schlagworte

WOHNEN LEISTUNG MIETE VERGÜTUNG HAUSWIRTSCHAFT FINANZIERUNG HAND FREIHEIT ESSEN ROLLE ARBEIT WISSEN ZEIT BERATER WASSER TRINKWASSER