Die Aufgaben und die Beteiligung des Betreuers bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung des Betreuten - Am Beispiel des PsychKG NBW
Walther, G.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 12 · S. 217 bis 220
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Betreuer sind der Auffassung, dass sie im Rahmen der Unterbringung nach dem jeweiligen Landesunterbringungsgesetz (PsychKG, PsychKHG, UBG) keine Aufgaben haben und am Verfahren nicht (weiter) beteiligt sind. Dem ist nicht so. Die einzelnen Unterbringungsgesetze der Länder sehen bei der sog. öffentlich-rechtlichen Unterbringung durch die zuständige Behörde in sehr unterschiedlicher Weise eine Beteiligung und auch konkrete Aufgaben des Betreuers vor. Dabei sind die Aufgaben nach Landesrecht sehr heterogen ausgestaltet und einzelne Länder sehen (bisher) keine oder nur rudimentär eine Beteiligung des Betreuers…