CareLit Fachartikel

Zur Insolvenz eines Betreuungsvereins

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 12 · S. 224 bis 226

Dokument
180424
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 26
Seiten
224 bis 226
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Davon zu unterscheiden ist die Stellung des Vereins innerhalb des Insolvenzverfahrens. Durch den Verlust der Rechtsfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BGB) hat der Verein noch nicht aufgehört zu existieren. Er besteht jedenfalls bis zur vollständigen Verteilung seines Vermögens im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder falls nach Abschluss des Verfahrens noch Aktivvermögen übrig bleibt der anschließenden Liquidation fort. Seine Rechtsfähigkeit gilt dabei in entsprechender Anwendung des § 49 Abs. 2 BGB als fortbestehend, soweit der Abwicklungszweck dies erfordert.

Schlagworte

PATIENTENUEBERLEITUNG GERICHT BETREUUNG MITARBEITER ANERKENNUNG VERGÜTUNG WAHRNEHMUNG EINKOMMEN ELEMENTE PERSONEN FÜHRUNG ES CHARAKTER ZEIT ZULASSUNG RECHTSPRECHUNG