CareLit Fachartikel
Zur Insolvenz eines Betreuungsvereins
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 12 · S. 224 bis 226
Dokument
180424
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Davon zu unterscheiden ist die Stellung des Vereins innerhalb des Insolvenzverfahrens. Durch den Verlust der Rechtsfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BGB) hat der Verein noch nicht aufgehört zu existieren. Er besteht jedenfalls bis zur vollständigen Verteilung seines Vermögens im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder falls nach Abschluss des Verfahrens noch Aktivvermögen übrig bleibt der anschließenden Liquidation fort. Seine Rechtsfähigkeit gilt dabei in entsprechender Anwendung des § 49 Abs. 2 BGB als fortbestehend, soweit der Abwicklungszweck dies erfordert.
Schlagworte
PATIENTENUEBERLEITUNG
GERICHT
BETREUUNG
MITARBEITER
ANERKENNUNG
VERGÜTUNG
WAHRNEHMUNG
EINKOMMEN
ELEMENTE
PERSONEN
FÜHRUNG
ES
CHARAKTER
ZEIT
ZULASSUNG
RECHTSPRECHUNG