Ausschluss des Widerrufsrechts gern. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB beim Fernabsatz von Arzneimitteln
Wolff, H. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 533 bis 542
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden Arzneimittel von Versandapotheken verkauft, liegt in der Regel ein Fernabsatzvertrag vor, bei dem gemäß § 312g Abs. 1 BGB dem Verbraucher ein Widerruf srecht gemäß i 353 BGB zusteht. Aus der Zeit, in der der Versandhandel mit Arzneimitteln noch ungewöhnlich war, hat sich eine Literaturmeinung etabliert, die grundsätzlich die Rückgabefähigkeit von Arzneimitteln ausschloss, was zur Folge hatte, dass das Widerrufsrecht unter der alten Rechtslage überwiegend für ausgeschlossen gehalten wurde. Mit der Reform des Verbraucherschutzrechts im Jahr 2013 und der Verbreitung des Versandhandels von Arzneimitteln ist d…