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Ausschluss des Widerrufsrechts gern. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB beim Fernabsatz von Arzneimitteln

Wolff, H. A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 533 bis 542

Dokument
180435
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Wolff, H. A.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
533 bis 542
Erschienen: 2017-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Werden Arzneimittel von Versandapotheken verkauft, liegt in der Regel ein Fernabsatzvertrag vor, bei dem gemäß § 312g Abs. 1 BGB dem Verbraucher ein Widerruf srecht gemäß i 353 BGB zusteht. Aus der Zeit, in der der Versandhandel mit Arzneimitteln noch ungewöhnlich war, hat sich eine Literaturmeinung etabliert, die grundsätzlich die Rückgabefähigkeit von Arzneimitteln ausschloss, was zur Folge hatte, dass das Widerrufsrecht unter der alten Rechtslage überwiegend für ausgeschlossen gehalten wurde. Mit der Reform des Verbraucherschutzrechts im Jahr 2013 und der Verbreitung des Versandhandels von Arzneimitteln ist d…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE APOTHEKER LITERATUR RECHT HYGIENE ZEIT GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG EIGNUNG PATIENTEN VERBRAUCHERSCHUTZRECHT WAHRNEHMUNG MENSCHEN BERÜHRUNG WEIN