CareLit Fachartikel
Abgrenzung Rezepturarzneimittel/ Fertigarzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 564 bis 573
Dokument
180438
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen Herstellern wirkstoffgleicher Arzneimittel, die nicht für dieselbe Indikation zugelassen sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn auf Grund der ärztlichen Therapiefreiheit eine Verordnung außerhalb der Zulassung für dieselbe Indikation möglich ist („Off-Label-Use“). Die Herstellung eines Arzneimittels durch einen Apotheker kann auch dann dem Rezepturoder Defekturprivileg unterfallen, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel existiert, das als Arzneimittel für seltene Leiden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 ausgewiesen ist („Orphan-Drug-Status“).
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
THERAPIE
APOTHEKE
HERSTELLUNG
ABMAHNUNG
ENTSCHEIDUNG
ZULASSUNG
KRANKHEIT
REGISTER
LACTOSE
PATIENTEN
LACTOSEINTOLERANZ
ES
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
NAHRUNGSMITTEL
WASSER