CareLit Fachartikel

Abgrenzung Rezepturarzneimittel/ Fertigarzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 12 · S. 564 bis 573

Dokument
180438
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
564 bis 573
Erschienen: 2017-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Zwischen Herstellern wirkstoffgleicher Arzneimittel, die nicht für dieselbe Indikation zugelassen sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn auf Grund der ärztlichen Therapiefreiheit eine Verordnung außerhalb der Zulassung für dieselbe Indikation möglich ist („Off-Label-Use“). Die Herstellung eines Arzneimittels durch einen Apotheker kann auch dann dem Rezepturoder Defekturprivileg unterfallen, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel existiert, das als Arzneimittel für seltene Leiden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 ausgewiesen ist („Orphan-Drug-Status“).

Schlagworte

ARZNEIMITTEL THERAPIE APOTHEKE HERSTELLUNG ABMAHNUNG ENTSCHEIDUNG ZULASSUNG KRANKHEIT REGISTER LACTOSE PATIENTEN LACTOSEINTOLERANZ ES NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL NAHRUNGSMITTEL WASSER