CareLit Fachartikel
Notärzte ohne Versicherungsschutz
Management & Krankenhaus, Darmstadt · 2017 · Heft 12 · S. 11
Dokument
180483
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Extremfall führt diese Neuregelung allerdings dazu, dass Notärzte bei Arbeitsunfällen gar nicht mehr unfallversichert sind. Konnten sich Notärzte noch bis Anfang des Jahres selbst freiwillig in der Unfallversicherung versichern, haben nun die Berufsgenossenschaften diese freiwilligen Versicherungen wegen des jetzt gesetzlichen Versicherungsschutzes gekündigt. Dies kann im Einzelfall gravierende Konsequenzen haben. Denn gesetzlich unfallversichert sind Notärzte nur, wenn sie neben dem Rettungsdienst mindestens 15 Wochenstunden im Krankenhaus oder der Arztpraxis arbeiten.
Schlagworte
NOTARZT
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
RENTE
RETTUNGSDIENST
BERLIN
KRANKENHÄUSER
PRAXIS
Management & Krankenhaus
Darmstadt