Datenschutz und Patientendaten alles neu ab Mai?
Falkner, K.-C.; · Management & Krankenhaus, Darmstadt · 2017 · Heft 12 · S. 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch unter dem neuen Datenschutzrecht bleibt es bei dem Grundsatz, dass Patientendaten, die die Gesundheit betreffen, besonders geschützt werden. Art. 4 Nr. 15 DSGVO definiert den Begriff der Gesundheitsdaten als „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen“. Nähere Auskunft zur Definition gibt Erwägungsgrund 35 der DSGVO, nach dem zu den Gesundheitsdaten „alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand ein…