G-BA: Mindestmengenregelungen für stationäre Leistungen grundiegend überarbeitet
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 12 · S. 1060 bis 1061
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für planbare stationäre Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, sowie ein neues Kapitel zu Mindestmengen in seiner Verfahrensordnung beschlossen. „Mindestmengen für planbare komplexe stationäre Leistungen, wie zum Beispiel für die Versorgung von Frühgeborenen, sollen zur Reduzierung von Komplikationen und Langzeitschäden beitragen“, erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualität…