Zur Vereinbarkeit der Befristung nach §41 S.3 SGB VI mit dem Unionsrecht LAG Niedersachsen vom 29.11.2016 und LAG Bremen vom 23.11.2016
Meyer-Lang, J.; Kroll, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 12 · S. 700 bis 705
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 41 S. 3 SGB VI bietet den Arbeitsvertragsparteien eine flexible Möglichkeit, Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, die andernfalls aufgrund einer individualvertraglichen oder kollektiven Vereinbarung (z. B. § 33 Abs. 1 lit. a) TVöD/TV-L) mit Erreichen des Regelrentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden würden. Solche Vereinbarungen von Regelaltersgrenzen bedürfen sowohl individualvertraglich als auch tarifvertraglich einer sachlichen Rechtfertigung. Nach der Rechtsprechung des BAG, das die Interessen der Arbeitsvertragsparteien an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einerseits und dessen Beendigung…