CareLit Fachartikel

Zur Vereinbarkeit der Befristung nach §41 S.3 SGB VI mit dem Unionsrecht LAG Niedersachsen vom 29.11.2016 und LAG Bremen vom 23.11.2016

Meyer-Lang, J.; Kroll, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 12 · S. 700 bis 705

Dokument
180584
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Meyer-Lang, J.; Kroll, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
700 bis 705
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

§ 41 S. 3 SGB VI bietet den Arbeitsvertragsparteien eine flexible Möglichkeit, Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, die andernfalls aufgrund einer individualvertraglichen oder kollektiven Vereinbarung (z. B. § 33 Abs. 1 lit. a) TVöD/TV-L) mit Erreichen des Regelrentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden würden. Solche Vereinbarungen von Regelaltersgrenzen bedürfen sowohl individualvertraglich als auch tarifvertraglich einer sachlichen Rechtfertigung. Nach der Rechtsprechung des BAG, das die Interessen der Arbeitsvertragsparteien an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einerseits und dessen Beendigung…

Schlagworte

ARBEITNEHMER BREMEN NIEDERSACHSEN ARBEITGEBER VEREINBARUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG PRAXIS DEUTSCHLAND RICHTLINIE LEHRER VERTRÄGE ES ZIELE REGIERUNG