Plädoyer für die Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX
Beil, F.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 12 · S. 161 bis 166
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX c—riV gewinnt immer größere Bedeutung. So gab es im Freistaat innerhalb kürzester Zeit 22 Prozent mehr Bitten der Arbeitgeber an das Integrationsamt, in einer Prävention aktiv zu werden. In etwa Gleiches zeigt sich mit einer Steigerung von rund 21 Prozent an den Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Bis auf Redaktionelles bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) künftig keinen neuen Wortlaut des aktuellen § 84 Abs. 1 SGB IX. Die Gelegenheit scheint also günstig, die weiterhin gültigen Grundsätze der besagten Prävention auf noch b…