CareLit Fachartikel

Plädoyer für die Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX

Beil, F.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 12 · S. 161 bis 166

Dokument
180586
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Beil, F.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
161 bis 166
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX c—riV gewinnt immer größere Bedeutung. So gab es im Freistaat innerhalb kürzester Zeit 22 Prozent mehr Bitten der Arbeitgeber an das Integrationsamt, in einer Prävention aktiv zu werden. In etwa Gleiches zeigt sich mit einer Steigerung von rund 21 Prozent an den Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Bis auf Redaktionelles bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) künftig keinen neuen Wortlaut des aktuellen § 84 Abs. 1 SGB IX. Die Gelegenheit scheint also günstig, die weiterhin gültigen Grundsätze der besagten Prävention auf noch b…

Schlagworte

PRÄVENTION ARBEITGEBER HILFE RECHT KÜNDIGUNG BEHINDERUNG ZEIT MENSCHEN PERSONEN VERHALTEN EIGNUNG ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS WISSEN BERATUNG