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Der Anspruch auf die erhöhte Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG unter besonderer Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 12 · S. 171 bis 172

Dokument
180588
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
171 bis 172
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Dieser neuen Rechtsprechung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Bei dem Kläger wurde ab dem 1.2.1998 u. a. ein epileptisches Anfallsleiden durch Hirnschädigung infolge Impfung mit einem GdS von 70 anerkannt; der GdS wurde ab dem 1.2.2001 mit 100 bewertet. Mit Bescheid vom 24.6.2010 wurden die Voraussetzungen zur Erhöhung der Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 dem Grunde nach anerkannt. Nach Vorlage eines zwischen dem Kläger und seiner Mutter abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages erhöhte der Beklagte die Pflegezulage gemäß § 35 Abs. 2 BVG; dem Abzug der aktuell gezahlten Pflegezulage hielt…

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG PFLEGEVERTRAG RECHTSPRECHUNG SAARLAND SOZIALHILFE PFLEGEPERSONEN ES ELTERN ARBEIT ZEIT ARBEITSPLATZ MENSCHEN Behindertenrecht Stuttgart