CareLit Fachartikel

Wer haftet für einen Dekubitus?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2018 · Heft 1 · S. 82 bis 84

Dokument
180807
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
82 bis 84
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Kommt es zu einem Dekubitus, besteht der Verdacht, dass die Prophylaxe nicht fachgerecht ausgefuhrt wurde. Krankenund Pflegekassen initiieren daher in aller Regel Regressverfahren, nachdem sie dem geschädigten Patienten Leistungen erbracht haben. Patienten und Angehörige selbst gehen seltener vor Gericht. Es handelt sich dabei in der Regel um Schadenersatzprozesse, in denen meist der Haftpflichtversicherer der jeweiligen Einrichtung in Anspruch genommen wird. Strafverfahren gegen Einzelpersonen sind selten, weil ein Pflegefehler nachgewiesen werden müsste. Dies gelingt in der Regel nicht, sodass die Staatsanwalt…

Schlagworte

DEKUBITUS DEKUBITUSPROPHYLAXE DOKUMENTATION PFLEGEFEHLER URTEIL EXPERTENSTANDARD PATIENTEN ES RISIKO PRAXIS DEMENZ ADIPOSITAS HYPERTONIE ROLLE PFLEGEPERSONEN HAUT