Budgetverhandlungen 2018 nach BPflV PEPP für alle
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 1 · S. 48 bis 52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung derVersorgung und derVergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen legt die verbindliche Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) ab spätestens 2018 fest. Damit müssen alle Einrichtungen einen Gesamtbetrag, dem die richtigen PEPP-Leistungen mit den zugehörigen Mengen zugrunde zu legen sind, mit den Krankenkassen für 2018 verhandeln und vereinbaren. Weiterhin ist auf den Nachweis und die Nachverhandlung von Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung besonderes Aug…