CareLit Fachartikel

Pflegeplanung und Zutritt: Welche Rechte hat ein Betreuer?

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
180901
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligung der rechtlichen Vertreter an Pflegeplanung und einer Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen ist geboten - und dies regelmäßig nicht vom Schreibtisch aus, sondern vor Ort im Heim. Pflegeheime sollten die Rolle des Betreuers als Fürsprecher voll unterstützen bzw. einfordern.

Schlagworte

PFLEGEPLANUNG EINWILLIGUNG EINRICHTUNG WAHRNEHMUNG ALTENHEIM BETREUUNG PFLEGEHEIME ROLLE ES DEMENZ BERLIN VERHALTEN PERSONEN LESEN PRAXIS SOFTWARE