CareLit Fachartikel
Pflegeplanung und Zutritt: Welche Rechte hat ein Betreuer?
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
180901
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligung der rechtlichen Vertreter an Pflegeplanung und einer Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen ist geboten - und dies regelmäßig nicht vom Schreibtisch aus, sondern vor Ort im Heim. Pflegeheime sollten die Rolle des Betreuers als Fürsprecher voll unterstützen bzw. einfordern.
Schlagworte
PFLEGEPLANUNG
EINWILLIGUNG
EINRICHTUNG
WAHRNEHMUNG
ALTENHEIM
BETREUUNG
PFLEGEHEIME
ROLLE
ES
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