NRW: Zwischen Bestandsschutz und Belegungsstopp
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Risiko der Genehmigung liegt beim Kauf von Bestandsimmobilien beim (neuen) Träger, so dass diese vorab die Zulässigkeit von Abweichungen klären müssen. Die Tatsache, dass eine Immobilie bereits erworben wurde und ohne Abweichungsgenehmigung nicht wirtschaftlich genutzt werden kann, ist im Rahmen der Abwägung unbeachtlich. Erfüllt eine Einrichtung die Anforderungen an die Gebäudequalität zum Stichtag nicht, kommen folgende Handlungsalternativen in Betracht: o Nutzungseinschränkung, d.h. beispielsweise Nichtbelegung bestimmter Räume. Dies kann im Vereinbarungswege oder durch Anordnung der WTG-Behörde als begre…