Mit einer gehörigen Portion Herzblut
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 1 · S. 46 bis 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hier werden im Rahmen des wissenschaftlich begleiteten Projekts „beizeiten begleiten“ Gesprächsbegleitungen veraltet und genügen nicht mehr den verschärften gesetzlichen Anforderungen. Die Folgen sind gravierend: Eine solche Verfügung würde in der Regel nicht zur Entscheidung darüber herangezogen, wie ein akut oder dauerhaft entscheidungsunfähiger Mensch medizinisch behandelt wird. Ausführungsbestimmungen, die das Instrument der Patientenverfügung bestimmen und eine gewisse Vorgehensweise festlegen, sind bislang nicht erlassen. Hinsichtlich der Refinanzierung des Aufwands sagt der Gesetzgeber zwar seine finanzie…