Die neue Medizinprodukte- Betreiberverordnung, Teil 4
Böhnne, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2017 · Heft 12 · S. 4 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 7 Abs. 1 lautet: „Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen sind insbesondere Inspektionen und Wartungen, die erforderlich sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Medizinproduktefortwährend zu gewährleisten. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen, der diese Angaben dem Medizinprodukt beizufügen hat. Die Instandsetzung umfasst insbesondere die Reparatur zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.