CareLit Fachartikel

Die neue Medizinprodukte- Betreiberverordnung, Teil 4

Böhnne, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2017 · Heft 12 · S. 4 bis 12

Dokument
180958
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhnne, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2017
Jahrgang 22
Seiten
4 bis 12
Erschienen: 2017-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

§ 7 Abs. 1 lautet: „Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen sind insbesondere Inspektionen und Wartungen, die erforderlich sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Medizinproduktefortwährend zu gewährleisten. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen, der diese Angaben dem Medizinprodukt beizufügen hat. Die Instandsetzung umfasst insbesondere die Reparatur zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.

Schlagworte

BETREIBER INSTANDHALTUNG MEDIZINPRODUKT RICHTLINIE ANWENDER QUALITÄTSSICHERUNG LABORATORIEN DEFIBRILLATOREN INFUSIONSPUMPEN BEURTEILUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT PATIENTEN PERSONEN STRAFE RISIKO