Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus
Tief, R.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2018 · Heft 1 · S. 38 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch fast ein Jahr nach der Neuregelung der Abrechnung der Ambulanten Notfallversorgung besteht noch Klärungsund Erläuterungsbedarf. Da nach § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB V im Notfall andere als zugelassene Vertragsärzte eine ambulante Behandlung vornehmen dürfen, betrifft diese Abrechnung auch Krankenhäuser. Einerseits wollen die Krankenhäuser die ambulante Notfallversorgung, andererseits klagen sie darüber, dass die Vergütung nicht kostendeckend sei und sie mit ihrer Notfallambulanz Defizite einfahren. Was die neueingeführten Abklärungspauschalen, diagnosebezogene Zuschlagsziffern und patientenbezogene Zuschlagszif…