CareLit Fachartikel

Obliegenheit zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V

Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 1 · S. 48 bis 50

Dokument
181060
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 110
Seiten
48 bis 50
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

OPS abgedeckt seien. Darüber hinaus verstoße das Verhalten der Beklagten gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, da sie durch die vorbehaltlose Zahlung der Vergütung deutlich gemacht habe, dass sie die Fälligkeit der Krankenhausrechnung anerkannt habe. Zudem bestünde keine Rechtsgrundlage für die Unterlagenanforderung. Demgegenüber erwiderte die Beklagte, dass kein fälliger Vergütungsanspruch der Klägerin vorliege. Sie sei nach der Rechtsprechung des BSG jederzeit innerhalb der Verjährungsfrist zur Durchführung einer sachlichrechnerischen Prüfung berechtigt, wenn nur geringste Anhaltspunkte für einen Verstoß…

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KRANKENHAUS KRANKENKASSE URTEIL ENTSCHEIDUNG REHABILITATION VERHALTEN RECHNUNGSPRÜFUNG ZEIT ES PRAXIS ROLLE KRANKENHÄUSER UNTERLAGEN BEURTEILUNG BERLIN