CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft - Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub §22 TV-Ärzte/VKA

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 1 · S. 19 bis 21

Dokument
181079
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
19 bis 21
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Arzt hat sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen (Rufbereitschaft). Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arzt vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel zur Gewährleistung der Erreichbarkeit ausgestattet wird. Der Arbeitgeber darf Rufbereitschaft nur anordnen, werm erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Durch tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft kann die tägliche Höchsta…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT TARIFVERTRAG ARBEITGEBER VERGÜTUNG BAT ARBEIT MOBILTELEFON ARBEITSLEISTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ZEIT KRANKHEIT ES Zeitschrift für Tarifrecht