CareLit Fachartikel

Abgrenzung Nahrungsergänzungsmittel/ Funktionsarzneimittel (Ginkgo biloba-Trockenextrakt)

Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 24 bis 37

Dokument
181089
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 40
Seiten
24 bis 37
Erschienen: 2018-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eine pharmakologische Wirkung als das für die Beurteilung des Vorliegens eines Arzneimittels wesentliche Kriterium entfaltet ein Produkt, wenn es die menschlichen physiologischen Funktionen in nennenswerter Weise durch gezielte Steuerung wiederherstellen, korrigieren oder sonst positiv beeinflussen kann; maßgeblich für die Beurteilung ist der bestimmungsgemäße, normale Gebrauch. Die pharmakologische Wirkung muss wissenschaftlich nachgewiesen sein. Eine pharmakologische Wirkung setzt nicht zwingend den Nachweis auch einer therapeutischen Wirksamkeit des Produkts voraus.

Schlagworte

WIRKUNG DOSIERUNG ARZNEIMITTEL NAHRUNGSMITTEL STUDIE RECHTSPRECHUNG AINS NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL BEURTEILUNG SCHREIBEN KAPSELN DEUTSCHLAND ZULASSUNG ES WELTGESUNDHEITSORGANISATION SICHERHEIT