CareLit Fachartikel
Abgrenzung Nahrungsergänzungsmittel/ Funktionsarzneimittel (Ginkgo biloba-Trockenextrakt)
Pharma Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 1 · S. 24 bis 37
Dokument
181089
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine pharmakologische Wirkung als das für die Beurteilung des Vorliegens eines Arzneimittels wesentliche Kriterium entfaltet ein Produkt, wenn es die menschlichen physiologischen Funktionen in nennenswerter Weise durch gezielte Steuerung wiederherstellen, korrigieren oder sonst positiv beeinflussen kann; maßgeblich für die Beurteilung ist der bestimmungsgemäße, normale Gebrauch. Die pharmakologische Wirkung muss wissenschaftlich nachgewiesen sein. Eine pharmakologische Wirkung setzt nicht zwingend den Nachweis auch einer therapeutischen Wirksamkeit des Produkts voraus.
Schlagworte
WIRKUNG
DOSIERUNG
ARZNEIMITTEL
NAHRUNGSMITTEL
STUDIE
RECHTSPRECHUNG
AINS
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
BEURTEILUNG
SCHREIBEN
KAPSELN
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
ES
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
SICHERHEIT