CareLit Fachartikel
Einflussnahme des Betriebsrates auf die Mindestbesetzung mit Pflegepersonal
Rechtsdepesche, Köln · 2018 · Heft 1 · S. 20 bis 22
Dokument
181107
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Herbeiführung von betrieblichen Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers, mit denen Gesundheitsschäden bei konkreten Gefährdungen, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden sind, verhütet werden sollen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V. m. §§ 3,5 ArbSchG).
Schlagworte
ARBEITNEHMER
MITARBEITER
PERSONALRAT
PFLEGEPERSONAL
RECHT
MINDESTBESETZUNG
GELENKE
MEDIZIN
RHEUMATOLOGIE
ANÄSTHESIE
ORTHOPÄDIE
BETTEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
BERLIN