CareLit Fachartikel

Verantwortung von Brandschutzbeauftragten

Neupert, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 1 · S. 8 bis 11

Dokument
181113
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Neupert, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 49
Seiten
8 bis 11
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich sind Geschäftsführer und Vorstände für alle das Unternehmen treffenden Pflichten persönlich verantwortlich. Da dies praktisch nicht zu leisten ist, übertragen und verteilen Führungskräfte Pflichten, auch auf zum Beispiel Brandschutzbeauftragte. Deren rechtliche Verantwortlichkeit ist allerdings meistens weniger von gesetzlichen Vorgaben abhängig als von den konkret delegierten Aufgaben. Was gilt es hierbei zu beachten? .

Schlagworte

URTEIL UNTERNEHMEN RECHT BRANDSCHUTZ DELEGATION ORGANISATION RECHTSANWÄLTE INDUSTRIE BRÄNDE PERSONEN ES PRAXIS BEURTEILUNG ARBEIT MENSCHEN SCHADENSERSATZ