CareLit Fachartikel
Verantwortung von Brandschutzbeauftragten
Neupert, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2018 · Heft 1 · S. 8 bis 11
Dokument
181113
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich sind Geschäftsführer und Vorstände für alle das Unternehmen treffenden Pflichten persönlich verantwortlich. Da dies praktisch nicht zu leisten ist, übertragen und verteilen Führungskräfte Pflichten, auch auf zum Beispiel Brandschutzbeauftragte. Deren rechtliche Verantwortlichkeit ist allerdings meistens weniger von gesetzlichen Vorgaben abhängig als von den konkret delegierten Aufgaben. Was gilt es hierbei zu beachten? .
Schlagworte
URTEIL
UNTERNEHMEN
RECHT
BRANDSCHUTZ
DELEGATION
ORGANISATION
Pflichten
Grundsätzlich
Geschäftsführer
Vorstände
Treffenden
Persönlich
Verantwortlich
Praktisch
Leisten
Übertragen