CareLit Fachartikel

Zur Eingruppierung einer »Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie« nach AVR Diakonie

PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 1 · S. 15 bis 22

Dokument
181136
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
15 bis 22
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Eingruppierung in den AVR-DW EKD hat immer wieder zu erheblichen Unklarheiten und damit zu einer Vielzahl von (kirchen-)gerichtlichen Verfahren geführt. Vor allem die Frage nach dem Verhältnis von Oberund Untersätzen zu den Richtbeispielen wurde und wird immer noch widersprüchlich beantwortet. Auch in dem vorliegenden Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD).

Schlagworte

PSYCHIATRIE TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG ENTSCHEIDUNG AVR RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND PSYCHOTHERAPIE ZEIT PATIENTEN SCHREIBEN HÖHE VERSTÄNDNIS KRANKENPFLEGEPERSONAL STELLENBESCHREIBUNG PFLEGEPERSONEN