CareLit Fachartikel
Zur Eingruppierung einer »Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie« nach AVR Diakonie
PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 1 · S. 15 bis 22
Dokument
181136
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Eingruppierung in den AVR-DW EKD hat immer wieder zu erheblichen Unklarheiten und damit zu einer Vielzahl von (kirchen-)gerichtlichen Verfahren geführt. Vor allem die Frage nach dem Verhältnis von Oberund Untersätzen zu den Richtbeispielen wurde und wird immer noch widersprüchlich beantwortet. Auch in dem vorliegenden Rechtsstreit vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW EKD) bzw. der Diakonie Deutschland (AVR-DD).
Schlagworte
PSYCHIATRIE
TÄTIGKEIT
EINGRUPPIERUNG
ENTSCHEIDUNG
AVR
RECHTSPRECHUNG
DEUTSCHLAND
PSYCHOTHERAPIE
ZEIT
PATIENTEN
SCHREIBEN
HÖHE
VERSTÄNDNIS
KRANKENPFLEGEPERSONAL
STELLENBESCHREIBUNG
PFLEGEPERSONEN