CareLit Fachartikel

Zum Widerruf verschiedener Äußerungen in einem Begehungsbericht im Rahmen der heimrechtlichenQualitätsüberwachung

Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 1 · S. 48 bis 57

Dokument
181140
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
48 bis 57
Erschienen: 2018-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein öffentlich-rechtlicher Widerrufsanspruch setzt nicht nur voraus, dass es sich bei der hoheitlichen Äußerung, deren Widerruf begehrt wird, um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, die einen Eingriff in ein subjektives Recht begründet, sondern auch, dass die daraus folgende Beeinträchtigung in der Gegenwart noch fortdauert und durch einen Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung beseitigt werden kann. Dies ist bei einem heimrechtlichen Begehungsbericht, der lediglich an die in § 16 Abs. Zi.V.m.Abs. 1 LHeimC genannten Institutionen bekannt gegeben wurde, nicht der Fall, wenn zwischenzeitlich aktuellere Beg…

Schlagworte

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