Zum Widerruf verschiedener Äußerungen in einem Begehungsbericht im Rahmen der heimrechtlichenQualitätsüberwachung
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 1 · S. 48 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein öffentlich-rechtlicher Widerrufsanspruch setzt nicht nur voraus, dass es sich bei der hoheitlichen Äußerung, deren Widerruf begehrt wird, um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, die einen Eingriff in ein subjektives Recht begründet, sondern auch, dass die daraus folgende Beeinträchtigung in der Gegenwart noch fortdauert und durch einen Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung beseitigt werden kann. Dies ist bei einem heimrechtlichen Begehungsbericht, der lediglich an die in § 16 Abs. Zi.V.m.Abs. 1 LHeimC genannten Institutionen bekannt gegeben wurde, nicht der Fall, wenn zwischenzeitlich aktuellere Beg…