Beschäftigungsverbot für eine Heimleiterin
PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 1 · S. 58 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin betreibt ein Seniorenpflegeheim. Unstreitig ist dort seit dem 01.09.2014 Frau F. beschäftigt, die eine Verwaltungsausbildung absolviert hat, aber vor diesem Zeitpunkt weder in einem Heim noch einer vergleichbaren Einrichtung nach dem WTG LSA gearbeitet hat. Unstreitig ist, dass Frau G. bis zum August 2015 als Einrichtungsleiterin/Heimleiterin bei der Antragstellerin beschäftigt war. Seit November 2015 begehrt die Antragstellerin die Einsetzung von Frau F. (zunächst als kommissarische) Einrichtungsleiterin in dem Seniorenpflegeheim. Frau F. habe seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Assistentin de…