CareLit Fachartikel
Geschlossene Unterbringung: Kein strikter Beaufsichtigungsbedarf
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 40 bis 41
Dokument
181145
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine lückenlose Überwachung ist nach Ansicht des QLC Dresden nur in Einzelfällen notwendig. Die Pflicht des Pflegepersonals in einer psychiatrischen Einrichtung, Bewohner vor sich selbst zu schützen, bestehe nur in den Grenzen dessen, was erforderlich und zumutbar ist, fürs Personal und den Bewohner.
Schlagworte
KRANKENKASSE
EINRICHTUNG
LEBEN
PFLEGEPERSONAL
PFLEGEPLANUNG
UNTERBRINGUNG
PATIENTEN
KRANKHEIT
RAUCHEN
SCHADENSERSATZ
SICHERHEIT
WISSEN
PFLEGEHEIME
PERSONEN
ES
MENSCHEN