CareLit Fachartikel

Geschlossene Unterbringung: Kein strikter Beaufsichtigungsbedarf

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 40 bis 41

Dokument
181145
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine lückenlose Überwachung ist nach Ansicht des QLC Dresden nur in Einzelfällen notwendig. Die Pflicht des Pflegepersonals in einer psychiatrischen Einrichtung, Bewohner vor sich selbst zu schützen, bestehe nur in den Grenzen dessen, was erforderlich und zumutbar ist, fürs Personal und den Bewohner.

Schlagworte

KRANKENKASSE EINRICHTUNG LEBEN PFLEGEPERSONAL PFLEGEPLANUNG UNTERBRINGUNG PATIENTEN KRANKHEIT RAUCHEN SCHADENSERSATZ SICHERHEIT WISSEN PFLEGEHEIME PERSONEN ES MENSCHEN