CareLit Fachartikel

Keine Urlaubsabgeltung im laufenden Arbeitsverhältnis

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 44 bis 45

Dokument
181146
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht in seinem § 7 Abs. 3 vor, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Ausnahmen zugunsten des Arbeitnehmers sind möglich. Urlaub ist des Weiteren, so § 7 Abs. 4 BUrlG lediglich im Falle einer rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Resturl…

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ARBEITSRECHT MITARBEITER SCHADENSERSATZ ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ES Altenheim Hannover