CareLit Fachartikel
Verschwiegenheit erwünscht
Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2018 · Heft 2 · S. 76 bis 78
Dokument
181163
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegende erhalten jede Menge vertrauliche Informationen. Manche von ihnen müssen weitergeleitet werden, zum Beispiel an Krankenkassen oder den MDK. Doch grundsätzlich sind Pflegende verpflichtet, den Patienten betreffende Geheimisse für sich zu behalten. Wann gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit - wo bestehen Ausnahmen?
Schlagworte
GERICHT
ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT
EINWILLIGUNG
RECHT
ARBEITGEBER
VORSCHRIFTEN
PATIENTEN
PRAXIS
GESUNDHEIT
VERTRÄGE
ORIENTIERUNG
FREUNDE
ARBEIT
GESUNDHEITSZUSTAND
KRANKENHÄUSER
ZEIT