CareLit Fachartikel

Verschwiegenheit erwünscht

Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2018 · Heft 2 · S. 76 bis 78

Dokument
181163
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Pflegende erhalten jede Menge vertrauliche Informationen. Manche von ihnen müssen weitergeleitet werden, zum Beispiel an Krankenkassen oder den MDK. Doch grundsätzlich sind Pflegende verpflichtet, den Patienten betreffende Geheimisse für sich zu behalten. Wann gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit - wo bestehen Ausnahmen?

Schlagworte

GERICHT ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT EINWILLIGUNG RECHT ARBEITGEBER VORSCHRIFTEN PATIENTEN PRAXIS GESUNDHEIT VERTRÄGE ORIENTIERUNG FREUNDE ARBEIT GESUNDHEITSZUSTAND KRANKENHÄUSER ZEIT