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Leistungen nach § 45 b SGB XI abrechnen

Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 46 bis 47

Dokument
181170
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In Publikationen war vereinzelt zu lesen, dass über den Entlastungbetrag gemäß § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 SGB XI sämtliche Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen nicht abgerechnet werden können. Dies ist unserer Ansicht nach nicht zutreffend: Der Gesetzgeber hat in § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 SGB XI normiert, dass Leistungen bei in den Pflegegraden 2 bis 5 eingruppierten Personen im Bereich der Selbstversorgung von der Finanzierung über § 45b SGB XI ausgenommen sind. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle in § 45b SGB XI aber gerade nicht die „körperbezogenen Pflegemaßnahmen in den Wortlaut des Ausschlu…

Schlagworte

LEISTUNG PFLEGEPERSONAL VERGÜTUNG MOBILITÄT RECHT FINANZIERUNG PUBLIKATIONEN PERSONEN RECHTSANWÄLTE POLIZEI BERATUNG HÖHE ZEIT ES BERLIN ARM