CareLit Fachartikel

Leistungen nach § 45 b SGB XI abrechnen

Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 46 bis 47

Dokument
181170
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In Publikationen war vereinzelt zu lesen, dass über den Entlastungbetrag gemäß § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 SGB XI sämtliche Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen nicht abgerechnet werden können. Dies ist unserer Ansicht nach nicht zutreffend: Der Gesetzgeber hat in § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 SGB XI normiert, dass Leistungen bei in den Pflegegraden 2 bis 5 eingruppierten Personen im Bereich der Selbstversorgung von der Finanzierung über § 45b SGB XI ausgenommen sind. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle in § 45b SGB XI aber gerade nicht die „körperbezogenen Pflegemaßnahmen in den Wortlaut des Ausschlu…

Schlagworte

LEISTUNG PFLEGEPERSONAL VERGÜTUNG MOBILITÄT RECHT FINANZIERUNG Häusliche Pflege Hannover