Leistungen nach § 45 b SGB XI abrechnen
Häusliche Pflege, Hannover · 2018 · Heft 2 · S. 46 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Publikationen war vereinzelt zu lesen, dass über den Entlastungbetrag gemäß § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 SGB XI sämtliche Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen nicht abgerechnet werden können. Dies ist unserer Ansicht nach nicht zutreffend: Der Gesetzgeber hat in § 45b Abs. 1 Satz 3 Ziffer 3 SGB XI normiert, dass Leistungen bei in den Pflegegraden 2 bis 5 eingruppierten Personen im Bereich der Selbstversorgung von der Finanzierung über § 45b SGB XI ausgenommen sind. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle in § 45b SGB XI aber gerade nicht die „körperbezogenen Pflegemaßnahmen in den Wortlaut des Ausschlu…