Dauerbrenner vor den Verwaltungsgerichten
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 2 · S. 164 bis 166
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 14. Januar 2004 gab das Bundesverfassungsgericht mit einer Leitentscheidung den Startschuss für die krankenhausrechtliche Konkurrentenklage (1 BvR 506/03 -juris). Es hatte damit die Drittanfechtung eines Aufnahmebescheids in den Krankenhausplan durch ein übergangenes Krankenhaus als zulässig qualifiziert. Seitdem ist dem Grunde nach anerkannt, dass die Aufnahme in den Krankenhausplan ein mehrpoliges Rechtsverhältnis begründen kann. DasTorzur gerichtlichen Überprüfung von Feststellungsbescheiden zur Aufnahme von Plankrankenhäusern durch einen konkurrierenden Krankenhausträger war damit weit aufgemacht.