CareLit Fachartikel

Dauerbrenner vor den Verwaltungsgerichten

Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2018 · Heft 2 · S. 164 bis 166

Dokument
181220
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Quaas, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 35
Seiten
164 bis 166
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Am 14. Januar 2004 gab das Bundesverfassungsgericht mit einer Leitentscheidung den Startschuss für die krankenhausrechtliche Konkurrentenklage (1 BvR 506/03 -juris). Es hatte damit die Drittanfechtung eines Aufnahmebescheids in den Krankenhausplan durch ein übergangenes Krankenhaus als zulässig qualifiziert. Seitdem ist dem Grunde nach anerkannt, dass die Aufnahme in den Krankenhausplan ein mehrpoliges Rechtsverhältnis begründen kann. DasTorzur gerichtlichen Überprüfung von Feststellungsbescheiden zur Aufnahme von Plankrankenhäusern durch einen konkurrierenden Krankenhausträger war damit weit aufgemacht.

Schlagworte

AUFNAHME KRANKENHAUS KRANKENHAUSTRÄGER BEHÖRDE SACHSEN URTEIL ES VERDRÄNGUNG VERSTÄNDNIS BETTEN KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSPLANUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ZEIT HAND