Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Fallmanagement im Jobcenter
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2018 · Heft 2 · S. 49 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß §14 Abs. 3 SGB II ist für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und für die weiteren Personen in ihrer Bedarfsgemeinschaft ein persönlicher Ansprechpartner zu benennen. Nach der Intention des Gesetzgebers sind persönliche Ansprechpartner Fallmanagerinnen und Fallmanager. In seinen Empfehlungen zur Umsetzung des Fallmanagements im SGB II schlug der Deutsche Verein bereits 2004 vor, das Fallmanagement auf Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen zu konzentrieren.In den Jobcentern wird der Begriff des Fallmanagements jedoch sehr unterschiedlich verwendet. Das Fallmanagement ist in der ganz überwi…