CareLit Fachartikel

Anforderungen an gesundheitsbezogene Aussagen nach der „Health-Claims-Verordnung

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2018 · Heft 2 · S. 23 bis 27

Dokument
181311
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 23
Seiten
23 bis 27
Erschienen: 2018-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Auch bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die pflanzliche Inhaltsstoffe betreffen, muss die beworbene positive Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen werden. Eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe mit „Krankheitsbezug“ liegt nur dann vor, wenn sich die Aussage auf eine bestimmte Krankheit bezieht und nicht schon dann, wenn eine „Stärkung des „Immunsystems“ beworben wird.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF IMMUNSYSTEM MARKETING NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG WIRKUNG AINS KRANKHEIT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL LEBENSQUALITÄT WERBUNG DEUTSCHLAND SPRACHE ES VERHALTEN ZEIT