Der betriebliche Datenschutzbeauftragte im Krankenhaus Was ändert sich durch die DS-GVO?
Haag, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 2 · S. 130 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die DS-GVO sieht eine europaweit verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Daraus ergibt sich für Krankenhäuser in Deutschland zunächst keine wesentliche Änderung, da die Krankenhäuser auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Teilweise schreiben die Landeskrankenhausgesetze ausdrücklich die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, teilweise folgt die Bestellpflicht aus bereichsspezifischen Landesregelungen zum Datenschutz, je nach Trägerschaft finden sich zudem Regelungen in kirchlichen Datenschutzvorsc…