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Der betriebliche Datenschutzbeauftragte im Krankenhaus Was ändert sich durch die DS-GVO?

Haag, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 2 · S. 130 bis 136

Dokument
181443
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Haag, I.;
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 110
Seiten
130 bis 136
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die DS-GVO sieht eine europaweit verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Daraus ergibt sich für Krankenhäuser in Deutschland zunächst keine wesentliche Änderung, da die Krankenhäuser auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Teilweise schreiben die Landeskrankenhausgesetze ausdrücklich die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, teilweise folgt die Bestellpflicht aus bereichsspezifischen Landesregelungen zum Datenschutz, je nach Trägerschaft finden sich zudem Regelungen in kirchlichen Datenschutzvorsc…

Schlagworte

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