Befunderhebungsfehler, Beratungsfehler und Diagnosefehler aktuelle Rechtsprechung
Das Krankenhaus, Berlin · 2018 · Heft 2 · S. 140 bis 141
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztliche Behandlung des Patienten hat nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standard zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.” Wird dieser Standard nicht eingehalten, können der Krankenhausträger und auch der einzelne Arzt wegen Behandlungsfehlern dem Patienten gegenüber haften. Den Behandlungsfehler gibt es in verschiedenen Erscheinungsformen, so in der Form des Diagnosefehlers, so in Form des Beratungsfehlers, also des Fehlers der therapeutischen Information,” so auch in der Form eines Befunderhebungsfehlers, also in der Erhebung falscher oder, w…