CareLit Fachartikel
Samstag ist Werktag im Sinne des TVöD-K
PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 2 · S. 87 bis 95
Dokument
181459
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist als Krankenschwester in einem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD-K Anwendung. Die Klägerin arbeitet nach einem Dienstplan, der Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsieht. Innerhalb dieses Rahmens wird die Klägerin an fünf Tagen mit jeweils 7,7 Stunden eingesetzt.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
FEIERTAG
DIENSTPLAN
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
VERGÜTUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
KRANKENHÄUSER
ARBEITSLEISTUNG
ZULASSUNG
STIMME
SICHERHEIT
ES
NATUR
PRAXIS