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PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 2 · S. 87 bis 95

Dokument
181459
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
87 bis 95
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist als Krankenschwester in einem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVöD-K Anwendung. Die Klägerin arbeitet nach einem Dienstplan, der Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsieht. Innerhalb dieses Rahmens wird die Klägerin an fünf Tagen mit jeweils 7,7 Stunden eingesetzt.

Schlagworte

ARBEITSZEIT FEIERTAG DIENSTPLAN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER ARBEITSLEISTUNG ZULASSUNG STIMME SICHERHEIT ES NATUR PRAXIS