CareLit Fachartikel

Zur Gewährung von Freizeitausgleich zum Abbau von »Plusstunden« auf das Arbeitszeitkonto Direktionsrecht

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 2 · S. 96 bis 104

Dokument
181460
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 22
Seiten
96 bis 104
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass geleistete Mehrarbeit in jedem Fall vergütet werden muss. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Mehrarbeitsstunden durch einen Freizeitausgleich ausschließt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Mehrarbeit entlohnen, in Abbau der Mehrarbeitsstunden ist in diesem Fall nicht zulässig. Die meisten Arbeitsund Tarifverträge ziehen jedoch einen Abbau der Mehrarbeitsstunden durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Mehrarbeitsstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kinder…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT RECHTSPRECHUNG URTEIL KRANKENGELD ZEIT FÜHRUNG HÖHE ALTENPFLEGE ARBEITSVERHÄLTNIS ES SCHREIBEN DRUCK KRANKHEIT ARBEITSLEISTUNG