Zur Gewährung von Freizeitausgleich zum Abbau von »Plusstunden« auf das Arbeitszeitkonto Direktionsrecht
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2018 · Heft 2 · S. 96 bis 104
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass geleistete Mehrarbeit in jedem Fall vergütet werden muss. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Mehrarbeitsstunden durch einen Freizeitausgleich ausschließt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Mehrarbeit entlohnen, in Abbau der Mehrarbeitsstunden ist in diesem Fall nicht zulässig. Die meisten Arbeitsund Tarifverträge ziehen jedoch einen Abbau der Mehrarbeitsstunden durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Mehrarbeitsstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kinder…