Prüfverfahrens Vereinbarung 2017 Manifest der Missverständnisse!
Wernitz, T.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2018 · Heft 2 · S. 22 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hatte mit Einführung des § 17 c KHG im Jahre 2013 offensichtlich die realitätsfremde Vorstellung, dass sich die Selbstverwaltungspartner, d. h. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf eine vernünftige, unbürokratische und faire Verfahrensweise einigen könnten, wie in Zukunft die Prüfungen der Abrechnungen der Krankenhäuser auch unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) aussehen könnten. Der folgende Beitrag skizziert rechtliche Umsetzungsprobleme.