Samstag ist Werktag iSv. §6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K und §6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 2 · S. 75 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über eine tarifliche Verminderung der Sollarbeitszeit der Kl. Diese ist als Krankenschwester in einem von der Bekl. betriebenen Krankenhaus mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden beschäftigt. Sie arbeitet nach einem Dienstplan, der Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsieht. Innerhalb dieses Rahmens wird die Kl. an fünf Tagen mit jeweils 7,7 Stunden eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis findet die Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) vom 1.8.2006…