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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen Unterlassungsanspruch - übergangener Anspruch notwendiger Ergänzungsbeschluss entfallene Re…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 2 · S. 103

Dokument
181516
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 32
Seiten
103
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das Mitbestimmuirgsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG erfasst nicht eine vom Arbeitgeber durchgeführte Abgeltung von geleisteten Überstunden oder bestehenden Freizeitansprüchen gegenüber den Arbeitnehmern. Dadurch wird weder Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit oder die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage verändert.

Schlagworte

ARBEITSZEIT PERSONALRAT ARBEITNEHMER UNIVERSITÄTSKLINIK MITARBEITER INTRANET ES VERHALTEN RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS SEHEN ZEIT ARBEIT REHABILITATION PATIENTEN ORTHOPÄDIE