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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen Unterlassungsanspruch - übergangener Anspruch notwendiger Ergänzungsbeschluss entfallene Re…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2018 · Heft 2 · S. 103
Dokument
181516
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Mitbestimmuirgsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG erfasst nicht eine vom Arbeitgeber durchgeführte Abgeltung von geleisteten Überstunden oder bestehenden Freizeitansprüchen gegenüber den Arbeitnehmern. Dadurch wird weder Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit oder die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenarbeitstage verändert.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
PERSONALRAT
ARBEITNEHMER
UNIVERSITÄTSKLINIK
MITARBEITER
INTRANET
ES
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
SEHEN
ZEIT
ARBEIT
REHABILITATION
PATIENTEN
ORTHOPÄDIE