CareLit Fachartikel

Qualität in der rechtlichen Betreuung Ausgewählte Forschungsergehnisse

Köiler, R.; Brosey, D.; Engels, D.; Matta, V.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 2 · S. 3 bis 14

Dokument
181571
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Köiler, R.; Brosey, D.; Engels, D.; Matta, V.;
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 27
Seiten
3 bis 14
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die rechtliche Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB dient der Unterstützung von Menschen, die krankheitsoder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diesen Menschen soll die Teilnahme am Rechtsverkehr und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, indem sie bei der Ausübung und Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts unterstützt werden. Die rechtliche Betreuung soll den Willen und die Selbstbestimmung der betreuten Person achten und dabei auf den individuellen Bedarf und die Lebenslage der Betreuten spezifisch zugeschnitten sein.

Schlagworte

BETREUUNG EHRENAMTLICH BERATUNG ZEIT AUFGABENSTELLUNG ENTSCHEIDUNG MENSCHEN PRAXIS PERSONEN BEVÖLKERUNG ES WISSEN AUFMERKSAMKEIT VERSICHERUNGSSCHUTZ WAHRNEHMUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG