Qualität in der rechtlichen Betreuung Ausgewählte Forschungsergehnisse
Köiler, R.; Brosey, D.; Engels, D.; Matta, V.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2018 · Heft 2 · S. 3 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die rechtliche Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB dient der Unterstützung von Menschen, die krankheitsoder behinderungsbedingt nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diesen Menschen soll die Teilnahme am Rechtsverkehr und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, indem sie bei der Ausübung und Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts unterstützt werden. Die rechtliche Betreuung soll den Willen und die Selbstbestimmung der betreuten Person achten und dabei auf den individuellen Bedarf und die Lebenslage der Betreuten spezifisch zugeschnitten sein.