CareLit Fachartikel

Verbot ausschließlicher Fernbehandlung

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 2 · S. 27 bis 35

Dokument
181616
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2018
Jahrgang 25
Seiten
27 bis 35
Erschienen: 2018-02-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Zur Vereinbarkeit eines telefonischen ärztlichen Triage- Services mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Verbot ausschließlicher Fernbehandlung. Im Rahmen eines Triage-Services telefonisch beratende Arzte verstoßen gegen das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gern. § 7 Abs. 4 BOA Bayern. Anordnungsgrund ist bei der Sicherungsanordnung die Gefahr einer Rechtsvereitelung oder Erschwerung der Rechtsverwirklichung durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes. Die bloße Möglichkeit beeinträchtigender Maßnahmen ist noch keine Gefahr, es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen…

Schlagworte

BAYERN SERVICE BERATUNG APOTHEKE VERBOT THERAPIE TRIAGE ALLGEMEINMEDIZIN PATIENTEN SICHERHEIT ZEIT PRAXIS ANGST LONDON SCHWEIZ ENGLAND