Verbot ausschließlicher Fernbehandlung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 2 · S. 27 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Vereinbarkeit eines telefonischen ärztlichen Triage- Services mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Verbot ausschließlicher Fernbehandlung. Im Rahmen eines Triage-Services telefonisch beratende Arzte verstoßen gegen das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung gern. § 7 Abs. 4 BOA Bayern. Anordnungsgrund ist bei der Sicherungsanordnung die Gefahr einer Rechtsvereitelung oder Erschwerung der Rechtsverwirklichung durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes. Die bloße Möglichkeit beeinträchtigender Maßnahmen ist noch keine Gefahr, es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen…