Zur Genehmigungsfiktion einer nicht vom Leistungskatalog der GKVumfassten Krankenhehandlung
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2018 · Heft 2 · S. 35 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Liposuktionen. Die bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte Klägerin beantragte befundgestützt die Versorgung mit „medizinisch erforderlichen Liposuktionen“ (11.9. 2013). Die Beklagte lehnte dies ab: Nach Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes sei die Leistung nicht notwendig (Bescheid vom 24.10.2013, Widerspruchsbescheid vom 26. 3. 2014). Die Klägerin hat sich daraufhin die Liposuktionen auf eigene Kosten (15.271,44 Euro) in einer Privatklinik selbst verschafft (stationär vom 15. bis 17., ambulant am 18. 12. 2014; Einzelre…