„Wir könnten, aber wir wollen nicht! “
SAUER, S.; NITZ, G.; IDRIS, A.; BECK, S.; PETERSEN, J.-H.; · Gesundheits- und Sozialpolitik, Baden-Baden · 2018 · Heft 1 · S. 37 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Arzneimittelbereich gibt es neben dem zentralen AAANOG-Prozess seit 2011 eine Vielzahl weiterer Steuerungsinstrumente auf regionaler Ebene, die nicht immer kompatibel sind. Nicht abgestimmte Entscheidungen auf Bundesund Landesebene führen zu Wertungswidersprüchen. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bekommen zwar einen Zusatznutzen zuerkannt, erreichen dennoch nur schwer die im G-BA Beschluss beschriebenen Patienten. Bereits der AAANOG Gesetzgeber hatte versucht, das Problem mit der Sollvorschrift zu lösen, wonach ein neues Arzneimittel mit belegtem Zusatznutzen als Praxisbesonderheit anerkannt werden sol…