CareLit Fachartikel
Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit häufig kranker Mitarbeiter ändern?
Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 3 · S. 60 bis 61
Dokument
181648
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 106 der Gewerbeordnung regelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber kann demnach Inhalt, Ort und (Lage der Arbeits-)Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dabei hat der Arbeitgeber auf berechtigte Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
ARBEITSRECHT
NACHTARBEIT
PERSONALRAT
GESUNDHEITSZUSTAND
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim
Hannover