CareLit Fachartikel

Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit häufig kranker Mitarbeiter ändern?

Altenheim, Hannover · 2018 · Heft 3 · S. 60 bis 61

Dokument
181648
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 57
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 2018-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

§ 106 der Gewerbeordnung regelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber kann demnach Inhalt, Ort und (Lage der Arbeits-)Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dabei hat der Arbeitgeber auf berechtigte Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER ARBEITSZEIT ARBEITSRECHT NACHTARBEIT PERSONALRAT GESUNDHEITSZUSTAND ZEIT ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover